Geräteprüfung

Die Geräteprüfung findet vor Ort bei Ihnen statt und umfasst sämtliche vorgegebenen Prüfungen. Die Prüflinge werden in der Datenbank erfasst und gekennzeichnet, damit sowohl bei einer Wiederholungsprüfung wie auch bei einer externen Kontrolle eine lückenlose Nachvollziehbarkeit gewährleistet werden kann.

Geräteprüfungsempfehlung gemäss SNR462638

Elektrisch betriebene Anlagen und Geräte unterliegen der Norm SN EN 50699 (SNG 482638) und müssen in regelmässigen Abständen geprüft werden. Dadurch soll die Gefahr von Elektrounfällen minimiert werden.

Gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die elektrischen Werkzeuge, Geräte und Maschinen, die er seinen Mitarbeitenden zur Verfügung stellt, regelmässig zu überprüfen und die Prüfungen zu dokumentieren.

Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel wird unter anderem durch die NEV, die VUV sowie durch Vorgaben der SUVA geregelt.

In der folgenden Tabelle entnehmen Sie die Prüfintervalle, die für bestimmte
Arbeitsbereiche gelten:

Einsatzort
der Betriebsmittel

Prüfperiodizität
in Mt.

60

24

12

6

Veranstaltungstechnik, Bühnenhäuser etc.

 

 

 

 

Baustellen (Witterungsexposition)

 

 

 

 

Baustellen (Witterungsgeschützt)

 

 

 

 

Industriebetrieb mit rauem Umfeld (Giessereien, Sägereien etc.)

 

 

 

 

Gewerbebetriebe (Hotels, Gaststätten, Werkstätten etc.)

 

 

 

 

Produktionsbetriebe (normale / geringe Beanspruchung)

 

 

 

 

Schulen, Kindergärten, Lager-, Ausstellungs- und Verkaufsflächen

 

 

 

 

Büro (Geräte die umfassbare, leitfähige Teile aufweisen)

 

 

 

 

Büro (Geräte die selten bewegt werden oder nicht umfassbare
leitfähige Teile aufweisen, z. B. Bildschirm)